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Teilzeitwohnrecht und Timesharing

Begründung, Übertragung und Beendigung von Teilzeitwohnrechten; Widerrufsrechte bei Ferienverträgen und Verbraucherschutz.

Das Timesharing-Eigentum (devre mülk) ist eine eingetragene Dienstbarkeit mit einem Nutzungsrecht an einer Einheit zu bestimmten Zeiten; das Timesharing-Urlaubsrecht (devre tatil) ist meist ein nicht eingetragenes vertragliches Nutzungsrecht.

Timesharing-Verträge sind im Verbraucherrecht besonders geregelt: Widerrufsrecht, vorvertragliche Information und Anzahlungsverbot schützen die Verbraucher. Steuer- und mietrechtliche Folgen sind gesondert zu prüfen.

Typische Mandate

  • Begründung und Übertragung von Timesharing-Rechten
  • Widerruf, Kündigung und Rückforderung bei Timesharing-Verträgen
  • Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen und Verbrauchergerichten
  • Steuer- und Vermietungsfragen beim Timesharing

Wichtige Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634, Art. 57–64 (Timesharing)
  • Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502
  • Verordnung über Timesharing- und langfristige Urlaubsverträge

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