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Immobilienrecht und Stadterneuerung

Beratung und Prozessführung zum Erwerb, zur Übertragung und Beschränkung von Grundeigentum sowie zu Verfahren über gefährdete Bauten nach Gesetz Nr. 6306.

Das Immobilienrecht regelt Erwerb, Übertragung und Beschränkung des Grundeigentums sowie das Grundbuch. Kaufversprechen und Kaufverträge, Mit- und Gesamteigentum, Klagen auf Löschung und Berichtigung von Eintragungen, Teilungsklagen und Vorkaufsrechte gehören zu den Kernthemen.

Stadterneuerung bezeichnet die Erneuerung gefährdeter Gebäude und Gebiete nach dem Gesetz Nr. 6306. Gefährdungsfeststellungen, Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümer, Bauleistungsverträge gegen Grundstücksanteil, Mietbeihilfen und Anspruchsberechtigung erfordern — besonders nach den Änderungen durch das Gesetz Nr. 7471 — eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Typische Mandate

  • Entwurf und Prüfung von Kaufversprechen und Grundstückskaufverträgen
  • Klagen auf Löschung und Eintragung, Grundbuchberichtigung und Besitzstörung
  • Aufhebung von Miteigentum und gesetzliche Vorkaufsrechte
  • Einwendungen gegen Gefährdungsfeststellungen und Verfahren nach Gesetz Nr. 6306
  • Eigentümerbeschlüsse und Streitigkeiten unter Miteigentümern bei der Stadterneuerung
  • Prüfung von Vormerkungen, Hypotheken und beschränkten dinglichen Rechten

Wichtige Rechtsgrundlagen

  • Gesetz Nr. 6306 über die Umgestaltung katastrophengefährdeter Gebiete
  • Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 (Sachenrecht)
  • Grundbuchgesetz Nr. 2644
  • Türkisches Obligationengesetz Nr. 6098

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