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Wohnungseigentumsrecht

Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes Nr. 634: Berichtigung von Grundstücksanteilen, Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, Kostenbeteiligung und Verwaltungsstreitigkeiten.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Sondereigentum an den Einheiten eines Gebäudes und das Miteigentum am zugehörigen Grundstücksanteil. Begründung von Wohnungseigentum und Stockwerksdienstbarkeit, Verwaltungsplan, Nutzung des Gemeinschaftseigentums und Beteiligung an den gemeinsamen Kosten sind die Kernthemen.

Anfechtungen von Eigentümerbeschlüssen, Hausgeld- und Vorschussforderungen, Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum und die Berichtigung von Grundstücksanteilen zählen zu den häufigsten Streitigkeiten. Seit 2023 ist bei vielen Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz vor der Klage ein Mediationsversuch vorgeschrieben.

Typische Mandate

  • Begründung und Eintragung von Stockwerksdienstbarkeit und Wohnungseigentum
  • Erstellung und Änderung von Verwaltungsplänen
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Beitreibung gemeinsamer Kosten und Vorschüsse
  • Berichtigung von Grundstücksanteilen und Abwehr von Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum
  • Pflichtmediation bei Wohnungseigentumsstreitigkeiten

Wichtige Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634
  • Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 (Miteigentum)
  • Gesetz Nr. 6325 über die Mediation in Zivilsachen

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