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Stiftungs- und Vereinsrecht

Gründung von Stiftungen und Vereinen, Erstellung von Satzungen, Organverfahren, Aufsicht und Vermögenserwerb.

Das Stiftungs- und Vereinsrecht regelt Gründung, Verwaltung und Aufsicht dieser juristischen Personen. Stiftungsurkunde und Satzung, Organbeschlüsse und Immobilienerwerb sind zentrale Themen.

Auch Verfahren vor der Generaldirektion für Stiftungen und den Provinzdirektionen für Zivilgesellschaft gehören dazu.

Typische Mandate

  • Gründung von Stiftungen und Vereinen, Stiftungsurkunde und Satzung
  • Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Vorstand
  • Erwerb und Verwaltung von Immobilien durch Stiftungen und Vereine

Wichtige Rechtsgrundlagen

  • Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721, Art. 56–117
  • Stiftungsgesetz Nr. 5737
  • Vereinsgesetz Nr. 5253